1. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung vom 16.06.2023 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen. Sie tritt mit deren Annahme am 16.06.2023 in Kraft.
2. Beitragsregelungen
Jährliche Mitgliedsbeiträge
Vollmitglied |
240,00 € |
Ehepaare oder eheliche Gemeinschaft |
400,00 € |
Studenten, Auszubildende bis zum 26. Lebensjahr |
110,00 € |
Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr |
110,00 € |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr |
50,00 € |
Ruhende und passive Mitgliedschaft |
50,00 € |
3. Pflichtarbeitsstunden
Jedes Clubmitglied (Ausnahmen siehe nachfolgende Punkte) wird verpflichtet jährlich 3h auf der Anlage zu arbeiten.
Diese Stunden können innerhalb der Arbeitseinsätze Mitte März bis Ende April geleistet werden.
Für nicht geleistete Stunden wird ein Beitrag von 15 Euro pro Stunde fällig, der mit dem Jahresbeitrag eingezogen wird.
Gültigkeit: die Regelung betrifft alle Mitglieder, mit Ausnahme von Mitgliedern unter 18 Jahren sowie Mitglieder mit einer passiven/ruhenden Mitgliedschaft.
Die Stunden können auch außerhalb der festgelegten Arbeitseinsätze, unter Absprache mit einem Vorstandsmitglied und den Platzwarten, geleistet werden.
Im Weiteren ist die Ableistung der Stunden auch im Rahmen der Arbeitseinsätze im Herbst zur Winterfestmachung möglich. Hierbei gilt es zu beachten, dass der Einzug der Gebühr von 45 Euro jedoch bereits vorher geschieht, es bei erfolgreicher Ableistung aber zu einer Rückerstattung an die betreffenden Mitglieder kommt.
4. Weitere Regelungen
Der Jahresbeitrag wird im 1. Quartal eines jeden Jahres fällig.
Der Jahresbeitrag ermäßigt sich auf 50 %, wenn die Aufnahme nach dem 15. Juli erfolgt.
Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt im Lastschrifteinzugsverfahren.
Statusveränderungen müssen bis zum 15.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr schriftlich beantragt werden.
Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen von Anschriften und Bankverbindungen umgehend schriftlich dem Verein mitzuteilen. Wird dies versäumt, dürfen dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
5. Kontoverbindung des Vereins
IBAN DE41830502001101005315
Kontonummer 1101005315
Bankleitzahl 83050200
Platzbenutzung für Nichtmitglieder
Tennisplatz 15 € pro Stunde
Die Nutzung der Anlage für Nichtmitglieder ist auf 5x pro Jahr begrenzt. Die darüber hinaus gehende Nutzung ist ausschließlich über eine Mitgliedschaft möglich.
Beachvolley/-soccerplatz 15 € pro Stunde
Die jeweiligen Gebühren sind nach Spielabschluss unaufgefordert im Clubhaus zu begleichen.
Ist aufgrund von Abwesenheit keine Zahlmöglichkeit vorhanden, ist die Gebühr in die dafür vorgesehene Kasse des Vertrauens zu entrichten.
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